Allgemeine Geschäftsbedingungen

Das Getriebezentrum Rhein Main e.K wird vertreten durch den Geschäftsführer Tomasz Matusiak, Kreuznacher Str. 40, 55457 Gensingen, nachstehend als Verkäufer bezeichnet.

§ 1 Allgemeines, Begriffsbestimmungen

(1) Der Verkäufer bietet über den Online-Shop auf der Webseite www.getriebezentrum-rhein-main.de insbesondere Austauschgetriebe verschiedener Kraftfahrzeuge an. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Kunden in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

(2) Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die das Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

(3) Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.


§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Präsentation der Waren auf der Webseite des Verkäufers stellt kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern lediglich eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot im Rechtssinne abzugeben. Die bestellten Waren können aufgrund der technisch bedingten Darstellungsmöglichkeiten geringfügig im Rahmen des Zumutbaren von den im Internet dargestellten Waren abweichen, insbesondere kann es hierbei zu farblichen Abweichungen kommen, soweit dies zumutbar ist.

(2) Die Bestellung durch den Kunden kann über die Internetseite des Verkäufers, per E-Mail, per Telefax oder auch schriftlich erfolgen. Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages über die bestellte/n Ware/n dar.

(3) Der Verkäufer wird den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich per Telefax oder EMail bestätigen. Der Kaufvertrag kommt bei Zahlung per Barzahlung bei Abholung, Vorkasse/ Banküberweisung oder Nachnahme nicht bereits mit dieser Bestellbestätigung zustande, sondern erst mit Versand einer separaten E-Mail mit einer Auftragsbestätigung oder der Lieferung der Ware.

(4) Der Verkäufer ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 10 Tagen anzunehmen. Bei auf elektronischem Wege bestellter Ware ist der Verkäufer berechtigt, die Bestellung innerhalb von 5 Tagen nach Eingang anzunehmen. Einer Annahme kommt es gleich, wenn der Verkäufer innerhalb dieser Frist die bestellten Waren liefert.

(5) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von dem Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Andernfalls wird die Gegenleistung unverzüglich zurückerstattet. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert. (6) Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext vom Verkäufer gespeichert und dem Kunden nebst den rechtswirksam einbezogenen AGB per E-Mail nach Vertragsschluss zugesandt.


§ 3 Eigentumsvorbehalt

(1) Bei Verbrauchern behält sich der Verkäufer das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Unternehmern behält sich der Verkäufer das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, bei falschen Angaben des Kunden über seine Kreditwürdigkeit oder wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird, ist der Verkäufer - gegebenenfalls nach Fristsetzung - berechtigt, vom V ertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen, sofern der Kunde die Gegenleistung noch nicht oder nicht vollständig erbracht hat.

(3) Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen i. H. d. Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Verkäufer behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

(4) Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dabei dem Verkäufer.


§ 4 Vergütung

(1) Der angegebene Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Die beim Versand zusätzlich anfallenden Versandkosten sind in der Lieferkostenübersicht enthalten. Kosten für Verpackung sind in den Versandkosten bereits enthalten.

(2) Zzgl. zum Kaufpreis fällt eine Altteilsteuer iHv. 19 % an, diese berechnet sich aus dem 10 ¾igen Nettowert des Getriebes. Zur Erläuterung folgendes Beispiel: Kostet ein Getriebe 1.190,00 € brutto, entsprechend 1.000,00 € netto, fallen aus 10 % hieraus, also aus einem Betrag von 100,00 € 19 % Altteilsteuer an, also 19,00 €. Die Altteilsteuer ist zusätzlich zum Brutto-Kaufpreis vom Kunden zu zahlen.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung per E-Mail bzw. der Rechnung den Gesamtpreis zu zahlen. Nach Ablauf der Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld i. H. v. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behält sich der Verkäufer vor, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen.

(4) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder durch den Verkäufer nicht bestritten wurden. Das Recht des Käufers zur Aufrechnung mit vertraglichen und sonstigen Ansprüchen aus der Anbahnung oder Durchführung dieses Vertragsverhältnisses bleibt hiervon unberührt. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


§ 5 Zahlungsmöglichkeiten

(1) Die Kunden können den Kaufpreis per Barzahlung bei Abholung, per Vorkasse/ Banküberweisung oder Nachnahme leisten. Der Verkäufer behält sich vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen.

(2) Im Falle der Zahlung per Nachnahme ist die Zahlung des Kunden direkt bei Lieferung des Getriebes zu erbringen, zzgl. einer Nachnahmegebühr iHv. 10,00 €, die ebenfalls direkt an den Auslieferer zu zahlen ist.


§ 6 Versand

(1) Der Verkäufer liefert ausschließlich in die in der Versandkostenübersicht angegebenen Länder.

(2) Der Verkäufer wird vorrätige Ware innerhalb des auf der jeweiligen Angebotsseite angegebenen Zeitraums an den Kunden versenden. Ist kein Versandzeitraum auf der Angebotsseite angegeben, wird die Ware innerhalb von 2 - 5 Werktagen versandt. Der Versandzeitpunkt bestimmt sich (abhängig von der gewählten Zahlungsart) nach Abs. 3.

(3) Bei Zahlung per Vorkasse/Banküberweisung erfolgt der Versand nicht bevor der Rechnungsbetrag vollständig dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben ist. Bei Zahlung per PayPal erfolgt der Versand nicht bevor der Endbetrag dem PayPal-Konto des Verkäufers gutgeschrieben ist.

(4) Ist eine Ware bei Bestellung nicht vorrätig, wird der Verkäufer die Ware unverzüglich bestellen, den Kunden unverzüglich darüber informieren und diesem den voraussichtlichen Liefertermin mitteilen. Diese Waren sind auf der Webseite entsprechend gekennzeichnet. Hinsichtlich des Vorbehalts ordnungsgemäßer Selbstbelieferung verweist der Verkäufer auf§ 2 Abs. 5 dieser AGB.

(5) Der Verkäufer ist zur Teillieferung berechtigt, soweit eine Teillieferung unter Berücksichtigung seiner Interessen dem Kunden zuzumuten ist. Dem Kunden entstehen dadurch keine Mehrkosten.


§ 7 Gefahrübergang

(1) Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über.

(2) Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über.

(3) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.


§ 8 Gewährleistung

(1) Bestellte Waren können im Rahmen des Zumutbaren geringfügig von den im Internet abgebildeten Waren abweichen. Es wird auf§ 2 Abs. 1 dieser AGB verwiesen.

(2) Bei Lieferung eines teilüberholten Getriebes ist der Gewährleistungsanspruch auf die Dauer von 12 Monaten begrenzt, gerechnet ab Erhalt der Ware. Die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Nachlieferung (Ersatzlieferung) erfüllt wird, steht dem Verkäufer zu. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht, wenn dem Verkäufer grobes Verschulden vorwerfbar ist, ferner nicht im Falle von dem Verkäufer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens des Kunden, im Falle einer Garantie sowie im Fall des Lieferregresses gemäß der§§ 478, 479 BGB. Die Haftung des Verkäufers nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt. Bei Lieferung eines teilüberholten Getriebes übernimmt der Verkäufer keinerlei Kosten für Einund Ausbau eines fehlerhaften Getriebes, selbst wenn ein Fall einer berechtigten Inanspruchnahme im Rahmen der Gewährleistung vorliegt. Der Kunde wurde hierauf innerhalb des Bestellvorgangs bei dem jeweiligen Artikel bereits hingewiesen.

(3) Bei Lieferung eines generalüberholten Getriebes gewährt der Verkäufer einen Gewährleistungsanspruch von 24 Monaten, gerechnet ab Erhalt der Ware. Auch bei generalüberholten Getrieben steht das Wahlrecht, Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Nachlieferung zu verlangen, dem Verkäufer zu. Soweit Ein- und Ausbaukosten im Falle des Vorliegens einer berechtigten Nacherfüllung verlangt werden, sind diese auf die Höhe begrenzt, wie sie für den Ein- und Ausbau des jeweiligen Getriebes bei der Verkäuferin selbst zu zahlen wären. In der Artikelbeschreibung findet der Kunde jeweils die für das von ihm bestellte Getriebe anfallenden Kosten des Ein- und Ausbaus bei der Verkäuferin. Auch im Falle einer berechtigten Inanspruchnahme auf Gewährleistung übernimmt die Verkäuferin mithin nur Kosten für den Ein- und Ausbau in dieser Höhe, keine darüber hinausgehenden Kosten.

(4) Sowohl bei Lieferung eines generalüberholten Getriebes als auch bei Lieferung eines teilüberholten Getriebes ist Voraussetzung für jede Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen die fachgerechte Montage des lieferten Getriebes sowie, dass das Gewährleistungszertifikat, welches bei jedem Getriebe mitgeliefert wird, vollständig und ordnungsgemäß gemäß der dort enthaltenen Anweisungen durch die Fachwerkstatt ausgefüllt wurde, und die Rechnung über die Kosten des Einbaus umgehend nach erfolgtem Einbau an den Verkäufer zurückgeleitet wurde, per Fax, per Mail oder per Post. Erst nach Eingang dieser ausgefüllten und vollständig beigefügten Unterlagen kann ggf ein Anspruch auf Gewährleistung erst entstehen.

(5) Sofern der Kunde eine Mangelhaftigkeit eines gelieferten Getriebes rügt, hat er entweder die Möglichkeit, auf seine Kosten zur Prüfung des Mangels mit dem Getriebe zur Verkäuferin zu kommen. In diesem Falle weist die Verkäuferin daraufhin, dass das Fahrzeug, in dem das - zu überprüfende - Getriebe eingebaut ist, zwischen drei und fünf Tagen bei der Verkäuferin verbleiben muss, um das Getriebe auf Mangelhaftigkeit zu überprüfen. Als Alternative kann der Kunde wählen, dass die Verkäuferin einen Beauftragten entsendet, der/die das - angeblich- mangelhafte Getriebe bei dem Kunden zur Überprüfung in den Räumlichkeiten der Verkäuferin abholt. Auch in diesem Falle wird betreffend der Kosten des Aus- und späteren Wiedereinbaus des GEtriebes auf§ 8 Abs. 2 und 3 verwiesen. Auch in diesem Falle behält sich die Verkäuferin eine Bearbeitungsdauer der Überprüfung der Mangelhaftigkeit des Getriebes von drei bis fünf Werktagen vor.

(6) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grds. nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Bei nur unerheblichen Mängeln steht dem Kunden - unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen - kein Rücktrittsrecht zu. Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann der Kunde den Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Rahmen des § 284 BGB verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Ware gemacht hat und billigerweise machen durfte. Wählt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung, so gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß § 11 Abs. 1 dieser AGB.

(7) Unternehmer müssen dem Verkäufer offensichtliche Mängel der gelieferten Ware innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung bzw. Mitteilung. Für Kaufleute gilt § 377 HGB.

(8) Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grds. nur die Produktbeschreibung des Verkäufers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisung oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheit der Ware dar.

(9) Der Verkäufer gibt gegenüber dem Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Insbesondere wird durch das mitgelieferte Gewährleistungszertifikat keine Garantie übernommen, die über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bzw. die im § 8 geregelten Gewährleistungsansprüche hinausgeht.

(10) Die Übernahme von Mangelfolgeschäden, insbesondere die Geltendmachung von Nutzungsentschädigungsansprüchen ist ausgeschlossen. Alternativ hat der Kunde das Recht, zum Austausch des mangelhaften Getriebes den Verkäufer aufzusuchen, der dann einen kostenlosen Austausch des fehlerhaften Getriebes (betreffend der Ein- und Ausbaukosten) übernimmt.

(11) Der Verkäufer weist noch einmal ausdrücklich daraufhin, dass auf jedem Getriebe mit nicht abwischbarer Schrift vermerkt ist, mit welcher Menge Öl das jeweilige Getriebe zu befüllen ist. Diese Menge lässt sich auch nochmals aus dem mitgelieferten Gewährleistungszertifikat entnehmen. Gewährleistungsansprüche werden nur dann gewährt, wenn der Kunde nachweisen kann, dass das Getriebe mit der auf dem Getriebe verzeichneten Menge Öl befüllt wurde. Bei Befüllung mit einer geringeren Menge Öl erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch. Hierfür wird nochmals darauf hingewiesen, dass die von der Verkäuferin empfohlene und genannte Menge Öl auf dem Getriebe durchaus über der Menge liegen kann, die seitens des Herstellers empfohlen wird. Dennoch ist der Kunde verpflichtet, um überhaupt Gewährleistungsansprüche geltend machen zu können, die von der Verkäuferin angegebene Menge Öl einzufüllen. Es handelt sich um Gebrauchtgetriebe, diesbezüglich sind höhere Mengen Öl erforderlich, als bei neu gelieferten Getrieben der jeweiligen Hersteller.

(12) Ohne Zustimmung der Verkäuferin darf das gelieferte Getriebe, beispielsweise zur Feststellung eines Mangels, durch den Kunden oder einem von ihm Beauftragten nicht geöffnet werden, bzw. nur annähernd zerlegt oder auch nur Schrauben gelockert. Nimmt der Kunde entgegen dieser Regelung eine (teilweise) Öffnung vor, erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch.

(13) Sämtliche Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, sofern das gelieferte Getriebe zu einem anderen als dem üblichen Gebrauch eingesetzt wird, beispielsweise in einem getunten Fahrzeug, oder wenn es für Sport- oder Rennfahrten benutzt wird. Wird ein Getriebe für einen der genannten Fälle oder vergleichbare Fälle eingesetzt, ist jeglicher Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen.


§ 9 Haftungsbeschränkungen

(1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Verrichtungs- bzw. Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. Der Verkäufer haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Er haftet hingegen für die Verletzung vertragswesentlicher Rechtspositionen des Kunden. Vertragswesentliche Rechtspositionen sind solche, die der Vertrag dem Kunden nach dem Vertragsinhalt und -zweck zu gewähren hat. Der Verkäufer haftet ferner für die Verletzung von Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf

(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Garantien und/oder Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Arglist, bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie bei dem Verkäufer zurechenbaren Körperund Gesundheitsschäden bzw. bei Verlust des Lebens des Kunden.

(3) Der Verkäufer haftet nur für eigene Inhalte auf der Webseite seines Online-Shops. Soweit mit Links der Zugang zu anderen Webseiten ermöglicht wird, ist der Verkäufer für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Er macht sich die fremden Inhalte nicht zu Eigen. Sofern der Verkäufer Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Webseiten erhält, wird er den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren.


§ 10 Schlussbestimmungen

Gerichtsstand für Streitigkeiten ist das Amtsgericht Bingen am Rhein . Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des UNKaufrechts finden keine Anwendung. § 12 Abs. 14 S. 8 Nr. 8 TDSG bleibt unberührt.